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   LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02   

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https://dejure.org/2002,9978
LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02 (https://dejure.org/2002,9978)
LG Offenburg, Entscheidung vom 19.09.2002 - 3 O 147/02 (https://dejure.org/2002,9978)
LG Offenburg, Entscheidung vom 19. September 2002 - 3 O 147/02 (https://dejure.org/2002,9978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einer behaupteten anwaltlichen Falschberatung unter dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung des Anwaltsvertrages; Anwaltspflichtverletzung vor Vollmachtserteilung; Bewertung eines Vertragsverhältnisses nach den Regeln des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 675; BGB § 611
    Bloße Mitgliederberatung für einen Mieterverein begründet kein Mandatsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1703
  • NZM 2003, 734
  • VersR 2003, 1577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    So ist für das erforderliche qualifizierte Vertrauen in diesem Sinne in der Regel nicht ausreichen, dass der Vertreter auf eine besondere eigene Sachkunde hingewiesen hat (BGH NJW 1990, 506; OLG Köln VersR 1998, 606).
  • OLG Köln, 14.02.1997 - 19 U 140/96

    Haftung des angestellten (Teppich-)Verkäufers

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    So ist für das erforderliche qualifizierte Vertrauen in diesem Sinne in der Regel nicht ausreichen, dass der Vertreter auf eine besondere eigene Sachkunde hingewiesen hat (BGH NJW 1990, 506; OLG Köln VersR 1998, 606).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    In diesen Fällen wird der Inhaber auch dann aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, wenn die Gegenpartei den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGHZ 62, 221; BGHZ 64, 15; BGHZ 92, 268; BGH NJW 1996, 1054).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    An das Vorliegen dieser Voraussetzungen sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1991, 1242; BGH NJW-RR 1992, 605; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 92 zu § 276), so dass die Fälle auf die Fallgruppen eines eigenen wirtschaftlichen Interesses und die Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Vertrauens beschränkt sind.
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    Nach einem von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz ist der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe aber persönlich haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse hat oder wenn er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGHZ 14, 318; BGHZ 88, 68; BGH NJW 1990, 1907).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95

    Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung einer Brandentschädigung - Erfüllung der

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    Bei derartigen "unternehmensbezogenen Geschäften" geht nämlich der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, daß der Betriebsinhaber Vertragspartei werden soll (BGHZ 91, 152; BGH NJW 1995, 44; BGH NJW-RR 1997, 527; Palandt/Heinrichs BGB, 61. Auflage, Rn. 2 zu § 164).
  • OLG Celle, 19.11.1993 - 4 U 46/91

    Gesellschaftsrecht; persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus LG Offenburg, 19.09.2002 - 3 O 147/02
    Voraussetzung ist jedoch, dass er eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrages übernommen hat (BGHZ 88, 69; BGH NJW-RR 1991, 1242; OLG Celle NJW-RR 1994, 615; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 95 zu § 276).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 50/08

    Schadensersatzpflichten eines von einer Mieterschutzvereinigung beauftragten

    Entgegen der sich auf ein Urteil des Landgerichts Offenburg (NJW-RR 2003, 1703) stützenden Entscheidung des Landgerichts beschränkt sich die Haftung des Beklagten gegenüber den Klägern nicht auf Pflichtverletzungen aus dem unmittelbar zwischen den Parteien erst im Juli 2004 (anlässlich der von der Vermieterin unter dem 13.07.2004 ausgesprochenen Kündigung) zustande gekommenen Mandatsverhältnis.
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 O 25/16

    Rechtsanwaltshaftung: Haftung des im Auftrag einer Mietschutzvereinigung tätigen

    Der Kläger suchte bereits nach seinem eigenen Vortrag die Räumlichkeiten des Mieterschutzbundes zum Zwecke einer Beratung auf, der seinen Mitgliedern nach der Satzung des Mieterschutzbundes eine kostenlose Beratung durch qualifizierte Juristen erteilt (zu einer ähnlichen Fallkonstellation vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. April 2009 - I-24 U 50/08, Tz. 7; LG Offenburg, Urt. v. 19. September 2002 - 3 O 147/02, Tz. 12ff. jew. zit. nach juris).
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